Unfall: Für die Kfz-Haftpflichtversicherung muss gewartet werden

Stößt ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren ein anderes Kfz an und wird dabei beobachtet, wie er aussteigt, sich den aus seiner Sicht nicht erkennbaren „Anstoßpunkt“ anschaut und wegfährt, so kann seine Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens am anderen Fahrzeug von ihm erstattet verlangen. Im verhandelten Fall hatte sich der Fahrzeugbesitzer des angefahrenen Autos schließlich durch eine Zeugenaussage gemeldet. Der Verursacher hatte seine Obliegenheit verletzt, weil er den Vorfall nicht angezeigt hat, was letztendlich zu höheren Regulierungskosten führte. Im konkreten Disput häuften sie sich auf rund 10.000 Euro an (AmG Krefeld, 7 C 208/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)