Pflegeversicherung: Neuregelungen und Änderungen 2013

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[Anzeige] Im Jahr 2012 wurden von der Bundesregierung Änderungen und Anpassungen in der Pflegeversicherung beschlossen, die zum 01. Januar 2013 in Kraft treten. Die Gründe für die Neuregelungen liegen in der demografischen Entwicklung der Bevölkerung und in der Erkenntnis, dass die bisherigen Maßnahmen und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Vorsorge durch die private Pflegeversicherung zu stärken. Von den Änderungen profitieren pflegebedürftige Personen, denn in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Sätze pro Pflegestufe angehoben. Beitragszahler müssen sich mit einer Anhebung der Sätze von derzeit 1,95% auf 2,05% abfinden.

Höhere Sätze für Pflegebedürftige

Für pflegebedürftige Personen, die in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt haben, steigt die finanzielle Unterstützung ab 01. Januar 2013 deutlich. Die Verbesserungen schließen auch Leistungen in der Pflegestufe 0 ein. Weiterhin wurde der Pflegebedürftigkeit von Personen mit altersbedingter Demenz endlich Rechnung getragen. Die Sätze steigen in der Pflegestufe 0 von bisher 100 bzw. 200 Euro monatlich auf 120 bzw. 240 Euro. Die Regelung gilt sowohl für den Fall, dass die Pflege von einem Familienmitglied durchgeführt wird, als auch für einen qualifizierten Pflegedienst. Liegt in der Pflegestufe I eine altersbedingte Demenzerkrankung vor, werden in Zukunft 305 Euro pro Monat an Pflegegeld gezahlt. Sachleistungen werden mit 665 Euro monatlich gefördert. In der Pflegestufe II erhöht sich das Pflegegeld auf 525 Euro oder 1.250 Euro für Sachleistungen.

Förderung der Zusatzleistungen

Neben einer Verbesserung der finanziellen Leistungen soll in der Zukunft auch die Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke gefördert werden. Diese Maßnahme dient einer Entlastung der Angehörigen und soll den erkrankten Personen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Als einmalige Zahlung wird die Gründung einer WG mit 2.500 Euro pro Person unterstützt. Für eine Hilfskraft in der Wohngemeinschaft wird ein Betrag von 200 Euro monatlich zur Verfügung gestellt.

Private Vorsorge wird wichtiger

Bedenkt man, was sich in der Pflegeversicherung 2013 ändert, wird schnell klar, dass auch in der Zukunft die Leistungen aus dieser Versicherung nicht ausreichen werden, um sämtliche Kosten zu decken. Die private Vorsorge rückt aus diesem Grund immer stärker in den Fokus. Eine private Pflegeversicherung ist jedem Erwachsenen anzuraten. Je früher der Eintritt in die Versicherung erfolgt, desto niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus.