Betriebsbedingte Kündigungen

KündigungWenn sich die Aussichten verfinstern, sorgen sich viele Arbeitnehmer um ihre Arbeitsplätze. Denn der Gesetzgeber räumt Unternehmen in Deutschland das Recht ein, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten notfalls drastische Stellenstreichungen durchzuführen, um Kosten zu sparen oder Umstrukturierungen zu erleichtern. Dabei haben Arbeitgeber jedoch keineswegs freie Hand, denn eine wirksame betriebsbedingte Kündigung muss nach dem Kündigungsschutzgesetz einige nicht unerhebliche Voraussetzungen erfüllen.

Zunächst hat der Arbeitgeber überzeugend zu begründen, warum und in welchem Maße Stellenstreichungen erforderlich sind. Dies muss mit eindeutigen Zahlen belegbar sein – der einfache Verweis auf eine negative Umsatzentwicklung oder die Notwendigkeit von Einsparungen ist nicht ausreichend. Der Arbeitgeber muss dann belegen, welche Bedingungen zum Stellenabbau geführt haben und wie die verbleibenden Arbeitsaufgaben künftig auf die restliche Belegschaft verteilt werden sollen. Zudem, so die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dürfe es keine Chance auf eine anderweitige Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitgebers auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Unternehmen geben.

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Vorsicht bei GPS-Geräten in Firmenwagen

GesetzeWill ein Unternehmen in seine Dienstwagen Navigationsgeräte zur GPS-Ortung einbauen lassen, hat dabei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Selbst wenn das Überwachungssystem ausschließlich dazu eingesetzt werden soll, Kunden bei ihren Nachfragen zum aktuellen Standort von Waren genaue Auskünfte geben zu können. Das hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern entschieden (Az. 1 BVGa 5/08).Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Betriebsrat erfahren, dass die Unternehmensleitung beabsichtige, 20 Firmenfahrzeuge mit GPS-Geräten auszustatten. Weil sie befürchtete, dass das Positionsmanagementsystem auch zur Überwachung mobiler Mitarbeiter eingesetzt und für eine lückenlose Überwachung der Beschäftigten genutzt werden könne, verlangte die Arbeitnehmervertretung konkretere Angaben und den vorherigen Abschluss einer Betriebsvereinbarung.

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