Wenn sich die Aussichten verfinstern, sorgen sich viele Arbeitnehmer um ihre Arbeitsplätze. Denn der Gesetzgeber räumt Unternehmen in Deutschland das Recht ein, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten notfalls drastische Stellenstreichungen durchzuführen, um Kosten zu sparen oder Umstrukturierungen zu erleichtern. Dabei haben Arbeitgeber jedoch keineswegs freie Hand, denn eine wirksame betriebsbedingte Kündigung muss nach dem Kündigungsschutzgesetz einige nicht unerhebliche Voraussetzungen erfüllen.
Zunächst hat der Arbeitgeber überzeugend zu begründen, warum und in welchem Maße Stellenstreichungen erforderlich sind. Dies muss mit eindeutigen Zahlen belegbar sein – der einfache Verweis auf eine negative Umsatzentwicklung oder die Notwendigkeit von Einsparungen ist nicht ausreichend. Der Arbeitgeber muss dann belegen, welche Bedingungen zum Stellenabbau geführt haben und wie die verbleibenden Arbeitsaufgaben künftig auf die restliche Belegschaft verteilt werden sollen. Zudem, so die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dürfe es keine Chance auf eine anderweitige Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitgebers auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Unternehmen geben.