Auch wer einen Glatteis-Unfall nicht selbst auslöst, sondern beispielsweise in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, muss sich wegen anzulastender Teilschuld an der Schadensregulierung mitbeteiligen. Darauf hat der Auto Club Europa (ACE) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (AZ: 8 U 494/92) hingewiesen.Die Richter hatten in einem solchen Fall entschieden, man müsse sich auf spiegelglatter Straße auch auf die nahe liegende Möglichkeit einstellen, dass ein vorausfahrender Kraftfahrer bereits durch einen geringen Fahrfehler die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert. Außerordentliche Umstände, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, erforderen eben auch außerordentliche Vorsicht.
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